Nutzungsbedingungen

Anbieter

Dennis Senske
StreamRelay
c/o COCENTER
Koppoldstr. 1
86551 Aichach
Deutschland

E-Mail: support@stream-relay.de

Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der von StreamRelay angebotenen Streaming- und Ingest-Dienste, insbesondere SRT- und RTMP-Endpunkte, das dazugehörige Dashboard sowie zusätzliche buchbare Endpunkte und sonstige Zusatzleistungen.

Anbieter ist Dennis Senske, handelnd unter StreamRelay, ein deutsches Einzelunternehmen. Soweit im Einzelfall abweichende Individualabreden getroffen werden, gehen diese vor.

Die AGB gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften; abweichende Regelungen in diesen AGB finden nur im rechtlich zulässigen Umfang Anwendung.

Soweit Verbraucherverträge über digitale Produkte oder digitale Dienstleistungen betroffen sind, gelten ergänzend die §§ 327 ff. BGB, insbesondere zu Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit und Aktualisierungen.

2. Vertragsgegenstand

StreamRelay stellt digitale Ingest-Dienste bereit. Der zentrale Dienst umfasst einen aktiven Core-Plan mit einem oder mehreren SRT-/RTMP-Endpunkten sowie optional zusätzlich buchbare Endpunkte.

Die Leistung dient dazu, eingehende Audio- und Videoströme entgegenzunehmen und über das Dashboard zu verwalten. Umfang, technische Merkmale und verfügbare Funktionen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website und im jeweiligen Angebot.

StreamRelay kann den Dienst um weitere Ingest-, Streaming- und Verarbeitungsleistungen erweitern, insbesondere zusätzliche Stream-Server, Aufnahme- bzw. Aufzeichnungsfunktionen, die Weiterleitung von Streams an vom Kunden gewählte Drittplattformen (z. B. Twitch oder YouTube) sowie ergänzende Zusatzleistungen. Solche Leistungen können sowohl im Rahmen eines Abonnements als auch nutzungsbasiert (Pay-as-you-go) angeboten werden. Welche dieser Leistungen jeweils verfügbar sind und zu welchen Bedingungen, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem jeweiligen Bestellprozess; gebucht und damit Vertragsbestandteil werden sie nur, wenn der Kunde sie ausdrücklich auswählt.

Ein Anspruch auf bestimmte zukünftige Funktionen, Produktnamen oder Integrationen besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart wurden.

StreamRelay kann einzelne Funktionen vorübergehend als kostenlose Test- oder Beta-Phase bereitstellen. Solche Funktionen werden als Test bzw. Beta gekennzeichnet. Sie können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden und begründen keinen Anspruch auf dauerhafte, unveränderte oder dauerhaft kostenlose Bereitstellung. Eine Überführung einer zuvor kostenlosen Funktion in eine kostenpflichtige Leistung erfolgt ausschließlich für die Zukunft und nur, wenn der Kunde sie im Bestellprozess ausdrücklich als kostenpflichtige Leistung bucht; ohne diese ausdrückliche Buchung entsteht keine Zahlungspflicht, und die Funktion kann für den Kunden entfallen.

3. Vertragsschluss und Account

Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den Bestellvorgang abschließt und StreamRelay die Bestellung annimmt oder die Leistung technisch freischaltet. Für die Nutzung ist ein Account erforderlich; die Anmeldung ist auch über Single Sign-On mit Google oder Twitch möglich.

Ein Account und ein kostenpflichtiges Abonnement sind voneinander unabhängig. Der Abschluss eines Abonnements setzt einen Account voraus; ein Account kann jedoch auch ohne aktives Abonnement bestehen. Der Kunde kann jederzeit ein Abonnement buchen und nach dessen Beendigung erneut buchen, ohne dass der Account hierfür gelöscht oder neu angelegt werden muss.

Der Kunde muss volljährig (mindestens 18 Jahre alt) und unbeschränkt geschäftsfähig sein, da das Abonnement ein kostenpflichtiges Dauerschuldverhältnis begründet. Er hat die bei der Registrierung abgefragten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen, seine Zugangsdaten – einschließlich verbundener Google- oder Twitch-Logins – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. StreamRelay behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Preise und Abrechnung

Abgerechnet wird monatlich im Voraus auf Basis des jeweils gültigen Preises. Zusätzliche Endpunkte werden ebenfalls monatlich abgerechnet, solange ein aktiver Core-Plan besteht. Es handelt sich um Bruttopreise; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG).

Zusatzendpunkte sind nicht eigenständig dauerhaft buchbar. Sie setzen einen aktiven Core-Plan voraus und enden automatisch, wenn der zugrunde liegende Core-Plan endet.

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellprozess angezeigt. Rechnungen werden durch Stripe erstellt und im Stripe-Kundenportal bereitgestellt; eine gesonderte Rechnungsstellung durch StreamRelay erfolgt nicht.

Schlägt eine Verlängerungszahlung fehl, wird der Kunde per E-Mail informiert. StreamRelay behält sich vor, die gebuchten Leistungen, insbesondere die Ingest-Endpunkte, bei Zahlungsverzug mit sofortiger Wirkung zu deaktivieren oder zu entfernen sowie den Vertrag unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere § 314 BGB) außerordentlich zu kündigen. Eine vorherige Nachfrist ist hierfür nicht erforderlich. Der Account des Kunden sowie seine gespeicherten Daten bleiben von der Deaktivierung der Leistungen unberührt; nach erfolgreichem Ausgleich der offenen Zahlung können die Leistungen wieder aktiviert werden. Der Account besteht auch nach Beendigung des Abonnements fort, bis der Kunde ihn löscht; der Kunde kann jederzeit erneut ein kostenpflichtiges Abonnement buchen.

Der für den jeweils laufenden Abrechnungszeitraum vereinbarte Preis ist fest; eine Preisänderung wirkt sich niemals auf einen bereits bezahlten Zeitraum aus. StreamRelay kann den Preis für künftige Abrechnungszeiträume ändern und kündigt eine solche Änderung mindestens 30 Tage vor Beginn des betroffenen Abrechnungszeitraums per E-Mail an. Der geänderte Preis gilt nur, wenn der Kunde den Vertrag nicht vor Wirksamwerden der Änderung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigt; die Kündigungsmöglichkeit wird in der Ankündigung gesondert genannt.

Soweit eine Leistung nicht im Abonnement, sondern nutzungsbasiert (Pay-as-you-go) angeboten und vom Kunden gewählt wird, wird sie nach tatsächlicher Nutzung abgerechnet. Maßgeblich für die Abrechnung sind die im jeweiligen Bestellprozess bzw. in der Leistungsbeschreibung genannten Einheiten und Preise (z. B. je übertragene Datenmenge, Streaming-Dauer oder Aufnahme). StreamRelay erfasst die Nutzung mit verkehrsüblicher technischer Sorgfalt; die erfasste Nutzung ist Grundlage der Abrechnung. Die Abrechnung erfolgt nachträglich für den jeweils abgelaufenen Abrechnungszeitraum oder bei Erreichen eines Schwellenbetrags und ist mit Rechnungsstellung über Stripe fällig. Die jeweils geltenden Preise werden vor der Buchung transparent ausgewiesen; soweit angeboten, kann der Kunde Kosten über Nutzungs- oder Kostengrenzen begrenzen. Nutzungsbasierte Leistungen setzen einen aktiven Core-Plan voraus und enden mit diesem.

5. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Der Vertrag läuft jeweils für den gebuchten Abrechnungszeitraum und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, sofern er nicht gekündigt wird. StreamRelay informiert Verbraucher gemäß § 312k BGB rechtzeitig vor jeder automatischen Verlängerung in Textform über die bevorstehende Verlängerung und den fälligen Betrag.

Der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Eine Kündigung kurz vor Ablauf der Laufzeit ist ausreichend, solange sie vor dem nächsten Verlängerungszeitpunkt zugeht. Die Kündigung kann über das im Dashboard bereitgestellte Kündigungswerkzeug bzw. den gesetzlich vorgesehenen Kündigungsbutton oder in Textform erfolgen.

Mit dem Ende des Core-Plans enden auch alle damit verbundenen Zusatzendpunkte und sonstigen daran geknüpften Leistungen. Ein separater Fortbestand dieser Zusatzleistungen besteht nicht.

Nutzungsbasiert abgerechnete Leistungen (Pay-as-you-go) haben keine feste Laufzeit und verlängern sich nicht automatisch. Sie laufen, bis der Kunde sie über das Dashboard beendet oder den zugrunde liegenden Core-Plan kündigt; bereits angefallene, aber noch nicht abgerechnete Nutzung wird mit der nächsten Abrechnung fällig. Bei reiner nutzungsbasierter Abrechnung fällt für nicht genutzte Zeiträume kein Entgelt an, sodass sich die Frage einer anteiligen Erstattung insoweit nicht stellt.

StreamRelay kann den Leistungsumfang im laufenden Vertrag weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern, ersetzen, einschränken oder abschalten, etwa um den Dienst technisch fortzuentwickeln, Funktionen zu bündeln oder anzupassen oder den wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen. Die vereinbarte Kernleistung (Entgegennahme eingehender Streams über einen aktiven Core-Plan und deren Verwaltung über das Dashboard) bleibt hiervon unberührt. Als Test bzw. Beta gekennzeichnete Funktionen sowie freiwillige Zusatzfunktionen können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert oder abgeschaltet werden.

Führt eine solche Änderung zu einer mehr als unerheblichen Beeinträchtigung der vom Kunden gebuchten, entgeltlichen Leistung, teilt StreamRelay dies dem Kunden rechtzeitig vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen (Sonderkündigungsrecht); auf dieses Recht und die Frist wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Macht der Kunde von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, werden bereits gezahlte Entgelte für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung anteilig erstattet. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Änderung mit ihrem Wirksamwerden als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

Außerhalb eines Widerrufs besteht bei unterjähriger Kündigung kein Anspruch auf anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum. Gesetzliche Gewährleistungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

6. Widerrufsrecht und vorzeitige Leistungserbringung

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Da der Ingest-Dienst sofortigen Zugang zu einer digitalen Dienstleistung gewährt, stimmt der Kunde im Bestellprozess ausdrücklich zu, dass StreamRelay mit der Ausführung des Vertrags bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigt seine Kenntnis davon, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald StreamRelay mit der Ausführung – also der Freischaltung und Bereitstellung des Ingest-Endpunkts – begonnen hat (§ 356 Abs. 5 BGB). Diese Zustimmung wird durch eine gesonderte Checkbox im Bestellprozess eingeholt.

Widerruft der Kunde, bevor die Leistung vollständig erbracht ist, kann StreamRelay für den bereits bereitgestellten Teil einen angemessenen Betrag berechnen. Bei im Abonnement abgerechneten Leistungen bemisst sich dieser Betrag zeitanteilig; bei nutzungsbasiert abgerechneten Leistungen (Pay-as-you-go) bemisst er sich nach der bis zum Widerruf tatsächlich in Anspruch genommenen Nutzung zu den vereinbarten Preisen.

7. Leistungsbereitstellung und Verfügbarkeit

StreamRelay erbringt die Leistungen mit angemessener technischer und betrieblicher Sorgfalt. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Service-Level vereinbart wurde.

StreamRelay betreibt die Infrastruktur an professionellen Rechenzentrumsstandorten innerhalb der EU mit dem Ziel hoher Verfügbarkeit. Konkrete Verfügbarkeitswerte einzelner Infrastruktur-Anbieter sind externe Angaben und keine eigenständige Zusicherung von StreamRelay, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Wartungen werden nach Möglichkeit ohne Unterbrechung durchgeführt. Soweit erforderlich, sind planbare Wartungsfenster, Drainings und Migrationen zulässig, wenn sie dem technischen Betrieb dienen und den Kunden angemessen berücksichtigen. StreamRelay kann den Serverstandort innerhalb der EU/des EWR verlegen, sofern die vereinbarte Kernleistung erhalten bleibt.

StreamRelay haftet nicht für Störungen, die außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen, insbesondere durch höhere Gewalt oder durch Störungen bei Dritten (z. B. Zahlungsdienstleister, Botschutz-Anbieter oder vorgelagerte Plattformen wie Twitch oder YouTube).

Soweit Verbraucherverträge über digitale Produkte oder digitale Dienstleistungen betroffen sind, stellt StreamRelay während des maßgeblichen Zeitraums die erforderlichen Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, soweit dies gesetzlich geboten ist.

8. Mitwirkungspflichten und zulässige Nutzung

Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Endpunkte, Streams, Zugangsdaten und Inhalte rechtmäßig zu nutzen und die geltenden Gesetze einzuhalten. Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Inhalte, die er über den Ingest-Dienst überträgt oder streamt.

Untersagt ist insbesondere die Übertragung von Inhalten, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) verletzen oder beleidigend, diskriminierend, pornografisch, extremistisch oder gewaltverherrlichend sind, sowie das Versenden von Spam oder schädlichem Code. StreamRelay ist nicht verpflichtet, die Inhalte der Kunden zu überprüfen.

Untersagt sind ferner Missbrauch, die Umgehung von Plan-, Rate- oder technischen Beschränkungen mit technischen Mitteln, die automatisierte Überlastung oder Störung der Infrastruktur sowie der Weiterverkauf, das White-Labeling, die Unterlizenzierung oder die Weitergabe von Endpunkten, Stream-Keys oder Zugangsdaten an Dritte. Eine Übertragung des Vertrags durch den Kunden bedarf der Zustimmung von StreamRelay.

Bei Verstößen gegen diese Nutzungsregeln, außergewöhnlichen Lasten, Missbrauchsverdacht oder Sicherheitsrisiken kann StreamRelay nach eigenem Ermessen und in einem der Schwere des Verstoßes angemessenen Umfang einzelne oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreifen: Inhalte entfernen oder blockieren, einzelne Endpunkte oder Stream-Keys deaktivieren oder zurücksetzen, den Zugang temporär oder dauerhaft sperren, eine Einzelfallprüfung vornehmen, den Vertrag außerordentlich kündigen sowie Schadensersatzansprüche geltend machen.

Bei behebbaren, nicht schwerwiegenden Verstößen wird StreamRelay den Kunden in der Regel zuvor auffordern, den Verstoß innerhalb einer angemessenen Frist abzustellen. Einer vorherigen Aufforderung, Abmahnung oder Vorankündigung bedarf es jedoch nicht, wenn ein Abwarten StreamRelay nicht zumutbar ist, insbesondere bei schwerwiegenden oder offensichtlich rechtswidrigen Inhalten, bei Gefahr für die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität der Infrastruktur, bei drohenden rechtlichen Nachteilen für StreamRelay oder Dritte oder bei wiederholten Verstößen. In diesen Fällen ist StreamRelay berechtigt, die betroffenen Leistungen mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu entfernen.

Eine berechtigte Sperrung, Entfernung oder Kündigung wegen eines vom Kunden zu vertretenden Verstoßes begründet keinen Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum und keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen StreamRelay. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Inhalte und Daten selbst verantwortlich; StreamRelay schuldet im Fall einer Sperrung oder Entfernung keine Vorhaltung, Herausgabe oder Wiederherstellung gesperrter oder entfernter Inhalte.

9. Freistellung

Der Kunde stellt StreamRelay von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer dem Kunden zurechenbaren, schuldhaften Verletzung seiner Pflichten geltend machen, insbesondere wegen der vom Kunden über den Ingest-Dienst übertragenen rechtswidrigen Inhalte oder einer rechtswidrigen Nutzung des Dienstes. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung. Sie gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

StreamRelay wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren, ihm die Verteidigung gegen die Ansprüche ermöglichen und keinen Vergleich ohne Zustimmung des Kunden schließen. Der Kunde wird StreamRelay seinerseits unverzüglich informieren, wenn Dritte solche Ansprüche ihm gegenüber geltend machen.

10. Support und technische Grenzen

Support wird im üblichen Rahmen per E-Mail oder über das Dashboard bereitgestellt. Ein Anspruch auf sofortige Reaktionszeiten besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Störungen, die durch fremde Systeme, Internetanbindungen, Endgeräte, Encoder, Apps oder Drittanbieter entstehen, fallen nicht in die alleinige Verantwortung von StreamRelay.

Technische Änderungen an der Plattform, etwa Migrationen oder Anpassungen an der Infrastruktur, sind zulässig, soweit die vereinbarte Kernleistung erhalten bleibt.

11. Geistiges Eigentum

Alle Rechte an der Plattform, der Software und den von StreamRelay bereitgestellten Inhalten verbleiben bei StreamRelay bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung des Dienstes. Die Rechte an den vom Kunden übertragenen Inhalten verbleiben beim Kunden; er räumt StreamRelay die zur Vertragserfüllung erforderliche, technisch bedingte Nutzung dieser Inhalte ein.

12. Haftung

StreamRelay haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet StreamRelay nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Soweit für die Vertragsmäßigkeit digitaler Leistungen technische Anforderungen maßgeblich sind (z. B. unterstützte Encoder und Protokolle wie SRT und RTMP, eine ausreichende Upload-Bandbreite sowie ein aktueller Browser für das Dashboard), wird der Kunde hierauf hingewiesen. Die gesetzliche Vermutung nach § 327k BGB gilt nicht, soweit eine Vertragswidrigkeit auf einer nicht geeigneten digitalen Umgebung des Kunden beruht.

13. Daten, Drittanbieter und Datenschutz

Für Zahlungsabwicklung, Server, Dashboard und E-Mail-Versand werden Dienstleister eingesetzt, insbesondere Stripe (Zahlungen), Hetzner, IP-Projects und Netcup (Hosting) sowie Scaleway (E-Mail-Versand). Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Soweit Dienstleister als Auftragsverarbeiter handeln, bestehen Vereinbarungen nach Art. 28 DSGVO; einzelne Dienstleister wie Stripe handeln teilweise als eigenständig Verantwortliche.

Der Kunde bleibt für die Inhalte seiner Streams und für die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten Daten verantwortlich.

14. Einstellung des Dienstes

StreamRelay kann den Dienst ganz oder teilweise einstellen. Eine Einstellung wird Bestandskunden mit angemessener Frist, in der Regel mindestens 90 Tage im Voraus, angekündigt.

Für vorausbezahlte, nach der Einstellung nicht mehr erbrachte Leistungen erfolgt eine anteilige Erstattung. Dem Kunden wird ein angemessener Zeitraum eingeräumt, um seine Konfigurationen bzw. Daten zu sichern.

15. Übertragung des Vertragsverhältnisses

StreamRelay ist berechtigt, das Vertragsverhältnis im Rahmen einer Übertragung des Geschäftsbetriebs auf einen Nachfolger zu übertragen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.

16. Änderungen dieser AGB

StreamRelay behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall eines Widerspruchs kann jede Partei das Vertragsverhältnis zum geplanten Inkrafttreten der Änderung kündigen.

Von dieser Zustimmungsfiktion ausgenommen sind Änderungen der Hauptleistungspflichten, des Preises und des Vertragsgegenstands; solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Preisänderungen richten sich ausschließlich nach Ziffer 4; Änderungen und Abschaltungen einzelner Funktionen sowie Beeinträchtigungen der gebuchten Leistung richten sich ausschließlich nach Ziffer 5 und nach Ziffer 2 für Test- und Beta-Funktionen.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.